Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

A. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden und sind integrierender Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Diese AGB können durch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht aufgehoben werden. Es gilt die jeweils aktuellste Version der AGB, welche auf der Homepage der «Die Beschrifterei GmbH» (nachfolgend: «DB GmbH») veröffentlicht ist.

B. Offerten
Unsere Offerten sind freibleibend. Bestellannahmen und mündliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsausführung gültig.
Die von der DB GmbH offerierten Preise sind keine Fixpreise, wodurch Anpassungen vorbehalten werden.

C. Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Kosten für Verpackung und Versand zu Selbstkostenpreisen oder den entsprechenden Pauschalen.

D. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Es kann jederzeit eine Vorauszahlung, Barzahlung oder Nachnahme verlangt werden. Die Vertragspartei kann Zahlungen aufgrund von Beanstandungen nicht zurückbehalten oder verrechnen. Ist der Rechnungsbetrag nicht am letzten Tag der Zahlungsfrist bei der DB GmbH eingegangen, tritt ohne Weiteres Zahlungsverzug ein.
Bei Zahlungsverzug ist ohne vorgängige Mahnung ein Verzugszins von 8 % ab Fälligkeitstermin geschuldet. Die zusätzlichen Mahngebühren betragen CHF 40.00 pro Mahnung. Die DB GmbH ist überdies berechtigt, sämtliche Arbeiten einzustellen, bis die fälligen Zahlungen geleistet worden sind. Nach unbenütztem Ablauf einer Nachfrist kann die DB GmbH vom Vertrag zurücktreten und die bereits gelieferten Leistungen herausverlangen.

E. Rechte an Material und Ergebnissen
Sämtliche Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Designrechte etc.) am Material und an den Ergebnissen, welche die DB GmbH oder deren Lieferanten erstellt haben, verbleiben bei der DB GmbH. Sofern unter anwendbarem Recht möglich, verschaffen die Lieferanten der DB GmbH die entsprechenden Rechte an Material und Ergebnissen. Die Besteller erhalten an Waren und Dienstleistungen ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags, wobei die jeweiligen Bedingungen der Lieferanten zu berücksichtigen sind.
Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bezüglich dieser Rechte bleiben vorbehalten.

F. Rechte Dritter
Die Besteller und Lieferanten der DB GmbH bestätigen, dass sie über die für die Vertragserfüllung notwendigen Eigentums- und Immaterialgüterrechte an dem von ihnen gelieferten Material verfügen und dieses Material keine Rechte Dritter verletzt.
Die DB GmbH ist berechtigt, jede Bestellung mit Nennung des Vertragspartners und des entsprechenden Materials als Referenzobjekt in der eigenen Werbung zu verwenden. Gleichzeitig ist die DB GmbH berechtigt, ihre eigenen Besteller und Lieferanten auf Anfrage zu ermächtigen, die jeweilige Bestellung als Referenzobjekt zu gebrauchen.
Die Besteller und Lieferanten halten die DB GmbH bei allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos und erstatten sämtliche Kosten und Aufwendungen (inkl. Kosten eines angemessenen Rechtsbeistands).

G. Verrechnung
Die Verrechnung von Forderungen der DB GmbH mit eigenen Forderungen ist für die Vertragspartner der DB GmbH ausgeschlossen.

H. Geheimhaltung
Die DB GmbH und ihre Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen. Als vertraulich gelten alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss mitgeteilt werden und nicht ohnehin schon öffentlich bekannt sind.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Vertrauliche Informationen dürfen nur nach vorgängigem schriftlichem Einverständnis Dritten zugänglich gemacht werden. In jedem Fall sind auch Dritte zur Geheimhaltung verpflichtet.

I. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist der Sitz der DB GmbH. Anwendbar ist materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

2. DB GmbH als Lieferantin

A. Leistungserbringung
Die DB GmbH kann für die Leistungserbringung Dritte beiziehen oder diese ganz oder teilweise mit der Leistungserbringung beauftragen.

B. Qualität
Die DB GmbH führt die Aufträge mit grösstmöglicher Sorgfalt und mit hoher Qualität aus. Technisch bedingte und branchenübliche Toleranzen bspw. bei Mehr- oder Minderlieferung (+/- 10 %), Grössen, Paneelierungen (Zusammensetzungen), Farbwiedergabe oder UV-Beständigkeit berechtigen nicht zur Beanstandung. Montagen / Verklebungen / Folierungen sind Hand-arbeiten in nicht steriler Umgebung. Jede Art von Partikeleinschlüssen, Kratzern, Rakelspuren, Abständen, Ausschnitten, Eck-Anschnitten, Einschnitten, Einlegern, Überlappungen, Glanzunterschieden, Faltenbildungen, Ablösungen etc. berechtigen nicht zur Reklamation und sind von der Garantie ausgeschlossen.

C. Verantwortlichkeit für Druck- und Grafikinhalte
Die Reproduktion, der Druck und die Beschriftungen aller vom Besteller der DB GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsreche besitzt und die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.
Die DB GmbH ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Schreibfehlern, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.

D. Stornierung
Änderungen am Vertragsinhalt auf Wunsch des Bestellers sind nach der Auftragsbestätigung nur noch nach Absprache mit der DB GmbH möglich. Der Besteller trägt sämtliche hierbei anfallenden Kosten.
Storniert der Besteller eine Bestellung nach der erteilten Auftragsbestätigung, hat die DB GmbH Anspruch auf Entschädigung nach Aufwand, jedoch auf mindestens zwei Drittel des vollen Preises.

E. Mitwirkungspflicht
Der Besteller verpflichtet sich, die DB GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen und die notwendigen Mitwirkungspflichten fristgerecht und vollständig zu erfüllen. Des Weiteren ist der Besteller verantwortlich für die Einholung allfälliger Bewilligungen und trägt die damit zusammenhängenden Kosten.
Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Besteller die Kosten für den entstandenen Aufwand und Schaden.

F. Übergang von Nutzen und Schaden
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Bestellers. Nutzen und Schaden gehen mit dem Versand der Ware an den Besteller oder an den vereinbarten Dritten über.

G. Eigentumsvorbehalt
Die DB GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümerin der von ihr gelieferten Waren und Ergebnisse (Eigentumsvorbehalt). Die DB GmbH ist ermächtigt, jederzeit die Eintragung des Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen.
Nutzungslizenzen stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren und erlöschen nach Nichtbezahlung trotz erfolgter einmaliger Mahnung.

H. Mietobjekte
Bei vermieteten Objekten beträgt die Mietdauer, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, 12 Monate. Bei kürzerer Miete erfolgt keine Rückerstattung. Wird der Mietvertrag nicht schriftlich gekündigt oder liegt kein schriftlicher Demontageauftrag vor, verlängert sich die Mietdauer automatisch auf unbestimmte Zeit (Mehrmiete pro weiterer Monat 1%).
Der Besteller haftet vollumfänglich für die von ihm oder von Dritten verursachten Schäden an der Mietsache. Er hat die Mietsache während der Mietdauer entsprechend zu versichern.
Reparatur- und Unterhaltsarbeiten dürfen ausschliesslich durch die DB GmbH oder durch die von ihr direkt beauftragten Dritten vorgenommen werden.

I. Montagen
Die Montagen sind, sofern in der Auftragsbestätigung festgehalten, in den Preisen inbegriffen. Nebenkosten wie Skyworker, Gerüst, Kranzüge, Einmassungen, Schneeräumung, Reinigungen, Rodungen, Leitungsabklärungen oder Fundamente gehen zu Lasten des Kunden. Die Einholung eines statischen Gutachtens (sofern es die Art und Grösse einer Installation erfordert) ist Sache des Bestellers. Das Einholen evtl. notwendiger Bewilligungen erfolgt bauseits. Bei angelieferten Materialien oder bauseitigen Untergründen kann aus technischen Gründen keine Garantie bspw. auf Haftung („Nicht-Ablösen“) gegeben werden. Glasbruch ist bei (De-) Montagen von Garantie und Haftung ausgeschlossen. Erfolgt die Montage, Ummontage oder Änderung durch den Besteller oder Dritte, erlischt jegliche Garantie. Ein durch den Besteller oder Dritte verursachter (abgebrochener) Demontage- / Montageversuch oder zusätzliche De- / Montage–Etappen werden verrechnet, die Zufahrt muss gewährleistet sein. Bei schlechter Witterung verschieben sich die Termine.

J. Verfügbarkeiten
Stellt die DB GmbH dem Nutzer Plattformzugänge zur Verfügung, nimmt der Besteller zur Kenntnis, dass es zu Ausfallzeiten zum Zwecke von Wartungs- und Reparaturarbeiten kommen kann, die nicht im Einflussbereich der DB GmbH stehen. Daraus erwachsen dem Besteller keine Ansprüche gegenüber der DB GmbH. Ausfallzeiten werden dem Nutzer frühestmöglich von der DB GmbH angekündigt.

K. Liefertermine und -fristen
Die DB GmbH ist bestrebt, die Lieferfristen einzuhalten. Liefertermine und -fristen sind als Richtwerte zu verstehen und somit unverbindlich, sofern nicht anderslautende schriftliche Vereinbarungen bestehen.
Sofern Lieferfristen als verbindlich vereinbart sind, beginnt die Frist ab dem Folgetag nach Kenntnisnahme durch die DB GmbH zu laufen.
Treten Verzögerungen ein, welche die DB GmbH trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann, verschieben sich die Liefertermine entsprechend (schlechte Witterung, höhere Gewalt, Krieg, Leistungsverzug durch Drittpersonen, verspätete Materiallieferungen etc.).
Änderungen nach der Auftragsbestätigung können ebenfalls einen Aufschub der Liefertermine und -fristen führen. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.

L. Prüfung und Mängelrüge
Der Besteller hat die Lieferungen von der DB GmbH innert 5 Arbeitstagen zu prüfen und allfällige Mängel innert weiteren 2 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist (vgl. Ziff. 2, lit. M) weitere Mängel auf, sind diese ebenfalls innert 2 Arbeitstagen nach Entdeckung an die DB GmbH schriftlich mitzuteilen. Im Unterlassungsfall bzw. nach Ablauf der vorgenannten Fristen gilt die Lieferung als genehmigt.

M. Gewährleistung
Unter Vorbehalt einer abweichenden Regelung in der Offerte beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate nach Auslieferung. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Empfang des Auftrags erlischt die Gewährleistung für versteckte Mängel in jedem Fall, auch wenn solche Mängel erst später entdeckt werden.
Bei Teilkomponenten kann eine Herstellergarantie bestehen, die die DB GmbH dem Besteller überbindet. Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der Garantiedauer. Ob eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, liegt im Ermessen der DB GmbH. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sein, kann eine Preisminderung erfolgen. Weitere Ansprüche wie Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die Garantie ist auf die jeweilige Material-Herstellergarantie beschränkt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei eigenmächtigen Veränderungen durch den Besteller oder Dritte, die nicht von der DB GmbH autorisiert wurden. Entsprechender zusätzlicher Aufwand und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

N. Haftung
Die Rechte des Bestellers bei Mängeln sind vorgenannt (Ziff. 2 lit. M) abschliessend geregelt worden. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Jegliche weitere Haftung der DB GmbH wird im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit wegbedungen.
Eine allfällige Haftung der DB GmbH ist in jedem Fall beschränkt auf den Rechnungsbetrag der eigenen Arbeiten. Die Kosten von Drittparteien gehören in diesem Fall nicht dazu.
Der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden (entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden).
Die Haftung ist ausgeschlossen bei eigenmächtigen Veränderungen durch den Besteller oder Dritte, die nicht von der DB GmbH autorisiert wurden. Entsprechender zusätzlicher Aufwand und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Eine Haftung der DB GmbH für die von ihr zur Erfüllung des Vertrages beigezogenen Hilfspersonen wird wegbedungen.

O. Vertragsdauer
Die DB GmbH kann den Vertrag mit dem Besteller jederzeit schriftlich und fristlos kündigen, wenn der Besteller trotz schriftlicher Mahnung seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, Vereinbarungen nicht einhält oder fällige Zahlungen nicht leistet.

Sempach, 21. November 2024

Die Beschrifterei GmbH

Allmend 6a
6204 Sempach

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